Wer den Reisepass während einer Reise durch Malaysia verliert, muss ein bestimmtes rechtliches Verfahren durchlaufen, um das Land zu verlassen. Ein Notpass oder ein vorläufiges Reisedokument von der Botschaft reicht allein nicht aus, um die Einwanderungskontrolle zu passieren. Sie müssen zusätzlich formal einen Special Pass (Pas Khas) bei der malaysischen Einwanderungsbehörde (Jabatan Imigresen Malaysia) beantragen und erhalten, bevor Sie an Bord gehen oder die Landgrenze überqueren können.
Kurzfassung (TL;DR): Ein verlorener Reisepass allein berechtigt nicht zur Ausreise aus Malaysia. Sie brauchen einen Polizeibericht, ein von der Botschaft ausgestelltes Notreisedokument und einen separaten Special Pass (Pas Khas) von der Enforcement Division der Einwanderungsbehörde, bevor Sie abreisen können. Der Special Pass kostet RM 100 und gibt Ihnen etwa 7 Tage Zeit zur Ausreise.
Schritt für Schritt zurück zur Ausreise
| Schritt | Erforderliche Handlung | Dokument / Ergebnis | Ort |
|---|---|---|---|
| 1. Polizeibericht | Verlust des Dokuments anzeigen | Amtlicher Polizeibericht (Laporan Polis) | Nächstgelegene malaysische Polizeistation |
| 2. Notreisedokument | Ersatzdokument beantragen | Notpass / Document of Identity | Botschaft oder Hochkommission in KL |
| 3. Special Pass erhalten | Ausreisegenehmigung beantragen | Special Pass (Pas Khas) im Dokument gestempelt | Malaysische Einwanderungsbehörde |
1. Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten
Sie müssen den Verlust Ihres Reisepasses unverzüglich bei der örtlichen malaysischen Polizei anzeigen.
- Was Sie mitbringen sollten: eine Kopie oder Fotokopie Ihres verlorenen Reisepasses (falls auf Handy oder in E-Mails gespeichert), Angaben zu Ihrer aktuellen Unterkunft in Malaysia und ein Passfoto.
- Ergebnis: Die Polizei stellt einen amtlichen Verlustbericht aus (Laporan Polis).
- Warnung: Achten Sie darauf, dass der Bericht Ihren vollständigen Namen und die Passnummer korrekt enthält. Dieser Bericht ist das verpflichtende rechtliche Dokument für Botschaft und Einwanderungsbehörde.
2. Notreisedokument beantragen
Wenden Sie sich an die Botschaft oder Hochkommission Ihres Heimatlandes in Kuala Lumpur.
- Aufgabe von Botschaft/Hochkommission: Sie prüfen Ihre Staatsangehörigkeit und stellen ein Notreisedokument (ETD) oder einen Notpass aus.
- Erforderliche Unterlagen: in der Regel der Original-Polizeibericht, Passfotos, Angaben zum Ausreiseflug und Bearbeitungsgebühren.
- Hinweis für Staatsangehörige Singapurs: Wer den Pass in Malaysia verliert, kann online über den ICA e-Service ein Document of Identity (DOI) beantragen oder die Hochkommission in Kuala Lumpur bzw. das Generalkonsulat in Johor Bahru aufsuchen.
3. Special Pass (Pas Khas) beantragen
Mit einem einfachen Notreisedokument kommen Sie nicht durch die Flughafensicherheit oder die E-Gates in Malaysia. Sie müssen einen Special Pass (Pas Khas) erhalten, um Ihren Aufenthalt zu regularisieren und Ihre Ausreise zu genehmigen.
- Wo Sie den Antrag stellen: Sie müssen eine Dienststelle der malaysischen Einwanderungsbehörde (Enforcement Division) aufsuchen. Wichtige Standorte:
- Putrajaya (Zentrale): Enforcement Division, No. 15, Persiaran Perdana, Presint 2, 62550 Putrajaya.
- Kuala Lumpur: Immigration Office KL, Kompleks Kementerian Dalam Negeri, Jalan Sri Hartamas 1, Kuala Lumpur.
- Johor Bahru (bei Grenznähe): Johor State Immigration Office, Wisma Persekutuan, Johor Bahru.
- Terminsystem: Die Einwanderungsbehörde verlangt in der Regel eine vorherige Online-Terminbuchung. Nutzen Sie das Sistem Temujanji Online (STO) unter
http://sto.imi.gov.my, bevor Sie hingehen. - Erforderliche Unterlagen:
- Ihr neues Notreisedokument bzw. Ihr Reisepass.
- Das Original des amtlichen Polizeiberichts (Laporan Polis).
- Ein Schreiben oder Ersuchen Ihrer Botschaft.
- Ihr bestätigtes Ausreiseticket (Flug, Bus oder Fähre) mit Abreise innerhalb von 7 Tagen.
- Kopien der Datenseite des neuen Passes, des Polizeiberichts und ggf. des verlorenen Passes mit dem ursprünglichen Einreisestempel oder der MDAC-Bestätigung (falls vorhanden).
- Kosten: Die Bearbeitungsgebühr für den Special Pass beträgt RM 100,00, zahlbar am Schalter der Einwanderungsbehörde.
- Gültigkeit: Nach Ausstellung ist der Special Pass in der Regel 7 Tage gültig. Sie müssen Malaysia innerhalb dieser Frist verlassen.
Bußgelder bei Overstay
Läuft Ihre ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis (z. B. visumfreie Einreise oder Touristenvisum) ab, während Sie auf das Notreisedokument oder den Special Pass warten, gelten Sie rechtlich als Overstay.
- Malaysia verhängt strenge Strafen bei Overstay.
- Sie müssen den Overstay-Status klären und fällige Bußgelder bei der Enforcement Division begleichen, bevor der Special Pass genehmigt werden kann.
- Zeigen Sie den Verlust stets sofort an, um sich summierende Overstay-Bußgelder zu vermeiden.
References
- Jabatan Imigresen Malaysia - Loss of Passport/Travel Document in Malaysia: https://www.imi.gov.my/index.php/en/enforcement/loss-of-passport-travel-document-in-malaysia/
- Sistem Temujanji Online (STO) Appointment System: http://sto.imi.gov.my/
- Außenministerium von Singapur (MFA) – Was tun, wenn Sie Ihren singapurischen Reisepass verloren haben: https://www.mfa.gov.sg/i-need-help-overseas/what-to-do-when-you-have-lost-your-singapore-passport/