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Reisepass in Thailand verloren: Einreisestempel in das neue Reisedokument kopieren lassen

Nach einem Passverlust muss das neue Dokument mit dem Einreise- und Aufenthaltsdatensatz verknüpft werden. So überträgt Thai Immigration die Stempeldaten.

Reisepass in Thailand verloren: Einreisestempel in das neue Reisedokument kopieren lassen

Wenn Sie Ihren Reisepass während einer Reise durch Thailand verlieren, ist ein Ersatzpass oder Notreisedokument nur ein Teil des Verfahrens. Sie müssen die thailändische Einwanderungsbehörde außerdem bitten, Ihren Einreise- und erlaubten Aufenthaltsdatensatz in das neue Dokument zu kopieren. Die Behörde gleicht die ursprünglichen Ankunftsdaten mit ihren Unterlagen ab, bevor sie die entsprechenden Stempelinformationen einträgt.

Kurzfassung: Lassen Sie den Passverlust von der Polizei aufnehmen, beschaffen Sie ein Ersatzreisedokument und ein Schreiben Ihrer Botschaft oder einer anderen zuständigen konsularischen Vertretung, das die Einwanderungsbehörde um Unterstützung bittet, und lassen Sie anschließend die Stempeldaten bei Thai Immigration kopieren. In Bangkok verweist die thailändische Regierung Antragstellende an den Schalter für Passersatzfälle der Sub-Division 2, Immigration Division 1. Das offizielle Verfahren nennt weder eine Gebühr noch eine garantierte Bearbeitungsdauer.


Schritt für Schritt zurück zur Ausreise

Schritt Erforderliche Handlung Dokument / Ergebnis Ort
1. Polizeibericht Verlust des Dokuments anzeigen Kopie des Polizeiberichts Thailändische Polizeistation
2. Ersatzdokument Neues Reisedokument und Kooperationsschreiben beantragen Not- oder Ersatzreisedokument + Schreiben der Auslandsvertretung Botschaft oder andere zuständige konsularische Vertretung Ihres Landes
3. Stempeldaten kopieren Unterlagen und Einreisedaten einreichen Einreise-/Aufenthaltsdatensatz im neuen Dokument Zuständige thailändische Einwanderungsbehörde

1. Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten

Erstatten Sie bei der thailändischen Polizei eine Verlustanzeige, bevor Sie die weiteren Schritte bei Auslandsvertretung und Einwanderungsbehörde einleiten.

  • Was Sie mitbringen sollten: Nehmen Sie eine vorhandene Kopie oder sonstige Aufzeichnung des verlorenen Passes sowie die Angaben dazu mit, wann und wo er verloren ging. Die Polizei kann weitere Angaben oder Identitätsnachweise verlangen.
  • Ergebnis: Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen.
  • Bericht prüfen: Achten Sie darauf, dass Ihr Name und Ihre Passnummer korrekt erfasst sind. Thai Immigration verlangt den Polizeibericht für das Kopieren der Stempeldaten nach einem Passverlust; welche Unterlagen für das Ersatzdokument nötig sind, teilt Ihnen Ihre Auslandsvertretung mit.

2. Notreisedokument und Botschaftsschreiben beantragen

Wenden Sie sich an die nächstgelegene Botschaft oder eine andere zuständige konsularische Vertretung Ihres Landes.

  • Aufgabe der Auslandsvertretung: Je nach Staatsangehörigkeit und Einzelfall kann sie ein Emergency Travel Document (ETD), einen Notpass oder einen Ersatzpass ausstellen.
  • Kooperationsschreiben: Die offizielle thailändische Anleitung verlangt ein Schreiben der Botschaft an die Einwanderungsbehörde mit der Bitte, den Einreisestempel in den neuen Pass zu kopieren.
  • Erforderliche Unterlagen: Diese unterscheiden sich je nach Land. Halten Sie sich an die aktuelle Checkliste Ihrer Auslandsvertretung, statt von einheitlichen Anforderungen auszugehen.

3. Thailändische Einwanderungsbehörde für den „Transfer of Stamp“ aufsuchen

Gehen Sie mit dem neuen Reisedokument nicht direkt zum Flughafen oder Grenzübergang. Schließen Sie zunächst das Verfahren ab, mit dem Thai Immigration das Dokument mit Ihrem geprüften Einreise- und Aufenthaltsdatensatz verknüpft.

  • Wo Sie den Antrag stellen:
    • Bangkok: Schalter für Passersatzfälle, Sub-Division 2, Immigration Division 1, Government Complex (Building B), Chaeng Watthana Road, Lak Si, Bangkok.
    • Außerhalb Bangkoks: Klären Sie vor der Anreise mit der zuständigen Provinz-Einwanderungsbehörde, welcher Schalter Ihren Fall bearbeitet. Provinzstellen stellen das Transferformular bereit, doch die zuständige Stelle hängt von Ihrem Einwanderungsdatensatz ab. Haben Sie bereits eine Aufenthaltsverlängerung erhalten, kann der Antrag laut Regierungsanleitung bei der Einwanderungsstelle eingereicht werden, bei der die letzte Verlängerung beantragt wurde.
    • Inhaber eines LTR-Visums: Die offizielle BOI-Anleitung verlangt die Übertragung beim Immigration Bureau im Thailand Investment and Expat Services Center (TIESC), 6. Etage, PARADE Zone, One Bangkok. Da die Standard-Checkliste den alten Originalpass verlangt, sollten Betroffene bei einem verlorenen Pass vorab mit TIESC klären, welcher Ersatznachweis akzeptiert wird.
  • Erforderliche Unterlagen:
    1. Das Antragsformular zum Kopieren der Stempeldaten in einen neuen Pass.
    2. Ihr neuer Pass oder Ihr Ersatzreisedokument samt Kopie.
    3. Der Polizeibericht samt Kopie.
    4. Das Kooperationsschreiben Ihrer Botschaft oder einer anderen zuständigen konsularischen Vertretung.
    5. Falls vorhanden, eine Kopie der Datenseite des verlorenen Passes.
    6. Verfügbare Einreisenachweise einschließlich Einreisedatum sowie Flug- oder Grenzübergangsdaten. Sind Sie nach dem 1. Mai 2025 eingereist und besitzen noch Ihre TDAC-Bestätigung, nehmen Sie diese als ergänzenden Nachweis mit; die allgemeine Anleitung bei Passverlust führt die TDAC nicht als eigenständige Pflichtunterlage für alle Fälle auf.
  • Gebühr und Dauer: Das offizielle Verfahren bei Passverlust nennt weder eine Gebühr noch eine garantierte Bearbeitungsdauer für diesen Schritt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Dienststelle nach den aktuellen Schalterregelungen.

Hinweise zu Overstay

Läuft Ihr erlaubter Aufenthalt ab, während Sie auf das Ersatzdokument oder das Kopieren der Stempeldaten warten, liegt ein Overstay vor. Nach Angaben der thailändischen Regierung kann bei einer Selbstmeldung vor der Ausreise ein Bußgeld von 500 THB pro Tag bis höchstens 20.000 THB fällig werden. Längere Overstays können außerdem zur Abschiebung und zu Wiedereinreisesperren führen. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Einwanderungsbehörde, statt den erlaubten Aufenthalt ablaufen zu lassen.


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