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Zollleitfaden für Singapur: E-Zigaretten-Verbot, Tabaksteuern und Medikamentenvorschriften

Informieren Sie sich über Singapurs Zollregeln zu Tabakabgaben, verbotenen E-Zigaretten, grenzüberschreitendem Bargeld und persönlichen Medikamenten.

Zollleitfaden für Singapur: E-Zigaretten-Verbot, Tabaksteuern und Medikamentenvorschriften

Kurzfassung: Singapur gewährt für Tabakwaren weder eine Zollfreimenge noch eine GST-Einfuhrbefreiung. Selbst eine einzelne Zigarette muss angemeldet werden; Zoll und GST sind zu entrichten. Die Einfuhr, der Besitz, der Kauf und die Verwendung elektronischer Vaporisatoren sind verboten. Wer Bargeld und übertragbare Inhaberpapiere mit einem Gesamtwert von mehr als SGD 20.000 mitführt, muss eine Meldung abgeben. Bei Medikamenten entscheidet der Wirkstoff: Kontrollierte Substanzen benötigen vorab eine HSA-Genehmigung; andere zulässige persönliche Medikamente dürfen höchstens für drei Monate mitgeführt werden und erfordern dennoch medizinische Nachweise.

Wichtige Fakten

Artikel Regelung & Grenzwert Erforderliche Maßnahmen & Strafen
Elektronische Vaporisatoren Verboten Kauf, Verwendung oder Besitz: Geldstrafe bis zu SGD 10.000; Einfuhr: zwingende Haft bis zu 9 Jahren und Geldstrafe bis zu SGD 300.000
Zigaretten & Tabak Keine Zollfreimenge oder GST-Einfuhrbefreiung Anmelden sowie Zoll und GST zahlen; beim ersten Verstoß wegen nicht angemeldeter Zigaretten: SGD 200 je Packung, je 20 Stück oder angefangenem Teil davon
Alkohol-Freimenge Eine Option: 1 l Spirituosen + 1 l Wein; 1 l Spirituosen + 1 l Bier; 1 l Wein + 1 l Bier; 2 l Wein; oder 2 l Bier Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen, darunter Mindestalter 18 Jahre, mindestens 48 Stunden im Ausland und keine Einreise aus Malaysia
Bargeld-Meldeschwelle Gesamtwert der CBNI von mehr als SGD 20.000 oder Gegenwert in Fremdwährung Formular NP 727 innerhalb von 72 Stunden vor der Ein- oder Ausreise online einreichen
Medikamente Höchstens ein Vorrat für drei Monate, wenn keine Genehmigung erforderlich und das Medikament nicht verboten ist Wirkstoffe prüfen; kontrollierte Substanzen benötigen vorab eine HSA-Genehmigung
Kaugummi Gewöhnlicher Kaugummi ist verboten Begrenzte Ausnahme für von der HSA zugelassene Zahnpflege- und medizinische Kaugummis

Keine Zollfreimenge für Tabak

Singapur gewährt für Zigaretten und andere Tabakwaren weder eine Zollfreimenge noch eine GST-Einfuhrbefreiung.

Wenn Sie Zigaretten oder andere Tabakwaren nach Singapur einführen:

  • Sie müssen die Waren anmelden und den fälligen Zoll sowie GST entrichten. Bis zu drei Tage vor der Ankunft können Sie Customs@SG nutzen. Bewahren Sie nach erfolgreicher Zahlung die Quittung auf und benutzen Sie den Grünen Kanal. Andernfalls melden Sie die Waren bei der Ankunft an.
  • Wenn Sie den Grünen Kanal (Anmeldefreie Waren) mit unangemeldetem Tabak (selbst einer angebrochenen Packung) passieren, liegt ein Zollvergehen vor.
  • Alle eingeführten Zigaretten und Tabakwaren müssen den singapurischen Vorschriften zur standardisierten Verpackung entsprechen. Nicht konforme Waren werden am Kontrollpunkt entsorgt, selbst wenn Zoll und GST bereits bezahlt wurden.
  • Strafen: Der Vergleichsbetrag beim ersten Verstoß wegen nicht angemeldeter Zigaretten beträgt SGD 200 je Packung, je 20 Stück oder angefangenem Teil davon. Schwere Fälle oder Fälle mit einer Strafe von mehr als SGD 5.000 können ohne Vergleichsangebot strafrechtlich verfolgt werden.

Striktes Verbot von E-Zigaretten (Vapes)

Elektronische Vaporisatoren, zugehörige Komponenten und Nachfüllflüssigkeiten sind in Singapur verboten. Das Verbot umfasst Einfuhr, Verkauf, Besitz und Verwendung.

  • Vorgehen bei der Ankunft: Bringen Sie keine Vaporisatoren oder zugehörigen Komponenten nach Singapur. Wer bei der Ankunft dennoch einen solchen Gegenstand mitführt, soll ihn laut ICA bei den Kontrollbeamten anmelden und deren Anweisungen befolgen. Eine unterlassene Anmeldung kann zu einer Geldstrafe oder zur Weiterleitung an die HSA führen.
  • Strafen: Seit dem 1. Mai 2026 können Kauf, Verwendung oder Besitz mit bis zu SGD 10.000 bestraft werden. Für die Einfuhr gelten eine zwingende Haftstrafe von bis zu 9 Jahren und eine Geldstrafe von bis zu SGD 300.000.

Bargeldmeldung (mehr als SGD 20.000)

Übersteigt der Gesamtwert des mitgeführten Bargelds und der übertragbaren Inhaberpapiere SGD 20.000 oder den entsprechenden Fremdwährungswert, müssen Sie eine Meldung abgeben. Die mitführbare Summe ist nicht begrenzt; es handelt sich um eine Meldeschwelle.

  • So melden Sie: Reichen Sie Formular NP 727 über den e-727-Dienst der ICA oder die MyICA-App innerhalb von 72 Stunden vor der Ein- oder Ausreise online ein. Für jede betroffene Ein- oder Ausreise ist eine neue Meldung erforderlich.
  • Bedeutung: Eine nicht vollständige oder unrichtige Meldung ist eine Straftat nach dem Corruption, Drug Trafficking and Other Serious Crimes (Confiscation of Benefits) Act 1992. Möglich sind bis zu SGD 50.000 Geldstrafe, bis zu drei Jahre Haft oder beides. Die CBNI können außerdem beschlagnahmt und nach einer Verurteilung eingezogen werden.

Risikoreiche Medikamente und Einschränkungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den Wirkstoffen ab und nicht allein davon, ob ein Medikament in einem anderen Land rezeptfrei oder verschreibungspflichtig ist.

  • Kontrollierte Medikamente: Die aktuelle HSA-Liste enthält Wirkstoffe aus einigen Schlaf-, Schmerz- und ADHS-Medikamenten, darunter Codein, Alprazolam, Zolpidem, Amphetamin, Lisdexamfetamin und Methylphenidat. Prüfen Sie den genauen Wirkstoff und beantragen Sie eine erforderliche Genehmigung mindestens zwei Wochen vor der Ankunft.
  • Medikamente ohne Genehmigungspflicht: Sie dürfen höchstens einen Vorrat für drei Monate mitbringen, wenn das Medikament Ihnen oder einem unmittelbaren Familienangehörigen rechtmäßig verschrieben wurde, keine gelistete kontrollierte oder verbotene Substanz enthält, nicht in Kaugummiform vorliegt und kein Zell-, Gewebe- oder Gentherapieprodukt ist. Führen Sie ein gültiges Rezept oder ärztliches Schreiben mit und belassen Sie jedes Medikament in der apothekenbeschrifteten Originalverpackung.
  • Verbotene Medikamente: Produkte mit verbotenen Substanzen wie Cannabis oder Cannabisextrakten dürfen nicht eingeführt werden. Die HSA verbietet bei der persönlichen Einfuhr außerdem Medikamente in Kaugummiform sowie Zell-, Gewebe- und Gentherapieprodukte.
  • Transit ohne Einreisekontrolle: Für persönliche Medikamente ist keine HSA-Genehmigung erforderlich, wenn Sie ausschließlich im Transitbereich bleiben und die Einreisekontrolle nicht passieren. Verbotene Medikamente bleiben jedoch auch bei einem solchen Transit verboten.

Schritt-für-Schritt-Zollprüfung

So bereiten Sie die Zollabfertigung am Flughafen Changi vor:

  1. Richtigen Anmeldeweg nutzen: Melden und bezahlen Sie Zoll oder GST gegebenenfalls vor der Ankunft über Customs@SG oder nutzen Sie den Roten Kanal beziehungsweise einen Zoll-Anmeldekiosk. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie den Roten Kanal oder fragen Sie einen Zollbeamten.
  2. Verbotene und kontrollierte Waren prüfen: Gewöhnlicher Kaugummi und elektronische Vaporisatoren sind verboten. Für kontrollierte Waren müssen Sie vor der Ankunft die erforderliche Genehmigung einholen und die Ware zusammen mit den Genehmigungsunterlagen vorlegen.
  3. Getrennte fristgebundene Meldungen vorbereiten: Reichen Sie Formular NP 727 innerhalb von 72 Stunden vor jeder betroffenen Ein- oder Ausreise ein. Enthält ein Medikament eine kontrollierte Substanz, beantragen Sie die HSA-Genehmigung mindestens zwei Wochen vor der Ankunft.

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